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VG Braunschweig, 27.03.2007 - 7 A 212/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwVfG § 51 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 5; EMRK Art. 3; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c; RL 2004/83/EG Art. 8
Somalia, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Genitalverstümmelung, menschenrechtswidrige Behandlung, Verfolgung durch Dritte, mittelbare Verfolgung, Krankheit, Allergie, Asthma Bronchiale, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, Mitgabe ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 LB 116/06
Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2007 - 7 A 212/05
Ob eine konkrete Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG immer dann entfällt, wenn die Medikamentenbehandlung im Heimatstaat für lediglich ein Jahr gesichert ist (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschl. vom 13.11.2006 - 1 LB 116/06 -), ist deshalb vorliegend nicht entscheidungserheblich. - VGH Hessen, 23.02.2006 - 7 UZ 269/06
Abschiebungsverbot wegen Erkrankung; Medikamentenvorrat; Kosovo
Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2007 - 7 A 212/05
Zwar kann eine konkrete Gefahr entfallen, wenn für einen ausreichend bemessenen Übergangszeitraum die Behandlung durch Finanzierung der erforderlichen Medikamente oder durch Mitgabe eines Medikamentenvorrates erfolgt und mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann, dass danach die erforderliche weitere Behandlung im Zielstaat dem Ausländer zur Verfügung steht (vgl. VGH Kassel, Beschl. vom 23.02.2006 - 7 UZ 269/06.A -, NVwZ 2006, 1203; OVG NRW, Beschl. vom 22.01.2007 - 18 E 274/06 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2007 - 18 E 274/06
Abschiebungsverbot Medikamente Finanzierbarkeit Finanzierung Medikamentenvorrat …
Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2007 - 7 A 212/05
Zwar kann eine konkrete Gefahr entfallen, wenn für einen ausreichend bemessenen Übergangszeitraum die Behandlung durch Finanzierung der erforderlichen Medikamente oder durch Mitgabe eines Medikamentenvorrates erfolgt und mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann, dass danach die erforderliche weitere Behandlung im Zielstaat dem Ausländer zur Verfügung steht (vgl. VGH Kassel, Beschl. vom 23.02.2006 - 7 UZ 269/06.A -, NVwZ 2006, 1203; OVG NRW, Beschl. vom 22.01.2007 - 18 E 274/06 -).